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Mit einem günstigen
Baukredit Wohneigentum schaffen
Ein Immobilienkredit wird in der
Regel als Hypothekenkredit ausgereicht. Die Hypothek besteht
grundsätzlich aus zwei Teilen, von denen einen das Darlehen selbst
und den anderen die Eintragung im Grundbuch stellt. Die dazu
gehörenden gesetzlichen Grundlagen findet man im BGB in den
Paragrafen 1113 bis 1190. Die Eintragung im Grundbuch findet in Form
der Sicherung eines so genannten dinglichen Rechts statt, was der Bank
einen vereinfachten Zugriff auf das Objekt für eine Verwertung zu
Begleichung ihrer Forderungen bei einem Zahlungsausfall sichert. Es
wird in der Abteilung III des Grundbuchs eingetragen.
Die Hypothekenzinsen werden nicht nur vom Anteil des Eigenkapitals des
Bauherren an den gesamten Aufwendungen und der Kredithöhe im
Vergleich zum Beleihungswert der Objekte ermittelt, sondern richten
sich auch nach dem Rang, auf dem das Recht zu Gunsten der Bank im
Grundbuch eingetragen werden können. Viele Bauherren lassen sich
deshalb auf dem ersten Rang eine so genannte Eigentümergrundschuld
eintragen, die dann später zur Besicherung für das
Baudarlehen verwendet werden kann. Andere Rechte können nur noch
nachrangig eingetragen werden. Das ist ein wichtiges Hilfsmittel, um
sich gute Bauzinsen sichern zu können.
Es gibt mehrere Wege, eine Baufinanzierung
optimieren zu können. Ein Bausparvertrag oder eine Wohn Riester
sind derzeit immer noch die günstigsten Mittel, weil man dadurch
auch staatliche Zulagen in Anspruch nehmen kann. Hinzu kommt, dass bei
den Bausparverträgen für den zu kreditierenden Anteil sehr
gute Zinsen erreicht werden können. Bei der Wohn Riester ist eine
förderunschädliche Verwendung zur Schaffung von selbst
genutztem Wohnraum als Altersvorsorge ebenfalls möglich.
Eine weitere Möglichkeit, sich bei seinem Hausbau ein
Stückchen mittelbare staatliche Unterstützung zu holen,
stellt die Termin- bzw. Fälligkeitshypothek dar. Die Zinsen werden steuerlich bis zu
vorgegebenen Höchstbeträgen ohnehin anerkannt, nur bei der
Tilgung sieht es anders aus. Hier kann man den Umweg über die
Vorsorgepauschalen machen und zumindest für den Tilgungsanteil
steuerliche Ersparnisse erzielen. Das ist möglich, wenn über
die gesamte Laufzeit nur die Zinsen gezahlt werden und die Tilgung
über die garantierte Ablaufsumme einer Lebensversicherung erfolgt.
Dabei hat man zusätzlich die Sicherheit, dass über den
Todesfallschutz auch die Hinterbliebenen abgesichert sind und aus der
Entschädigung den Kredit zu großen Teilen oder sogar
vollständig ablösen können.
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