Beamtenkredit und Beamtendarlehen
Was genau ist eigentlich ein Beamtenkredit beziehungsweise ein Beamtendarlehen? Anhand der Kombination einer Kapitallebensversicherung sowie einem handelsüblichen Ratenkredit ergibt sich ein so genannter Beamtenkredit, welcher sich speziell an Beamte, aber auch an unkündbare Angestellte des öffentlichen Dienstes richtet.
Der Vertrag beinhaltet, dass Beamte während der Laufzeit des Beamtendarlehens geringe Lebensversicherungsbeiträge, als auch die festgeschriebenen Zinsen für das erzielte Darlehen erbringen.
Vorteilhaft an einem Beamtenkredit ist die Beitragsbefreiung bei Eintritt einer unerwarteten Dienstunfähigkeit und die Möglichkeit, dass für den Beamten das Darlehen individuell zu verwenden ist, sprich es folgen neben der Darlehensnutzung keine Auferlegungsbeschränkungen. Diesbezüglich kommen solche Darlehen meist bei vielen Kunden für die Ablösung teurer Altkredite zum Einsatz.
Angesammelte Gewinnanteile werden nach Vertragsablauf an den Beamten ausgezahlt. Der Zinssatz bei einer hundertprozentigen Auszahlung liegt derzeit bei rund sechs Prozent. Vorsorglich mögen die Darlehensnehmer darauf hingewiesen sein, dass die Differenz zwischen der eingezahlten Beitragssumme und dem Auszahlungsgewinn in der Regel - oder besser gesagt - individuell einkommensteuerpflichtig ist. Zuvor muss der Darlehensnehmer den Beamtenkredit allerdings in Form einer Ablaufleistung tilgen.
Für den Fall, dass der Kreditnehmer wider Erwarten vor Vertragsablauf versterben sollten, besteht die Sicherheit einer Auszahlung an die Familienangehörigen.
Im Durchschnitt beträgt eine Beamtendarlehenslaufzeit 12 Jahre, maximal jedoch 20 Jahre. Die Höchstgrenze eines Beamtendarlehensnehmers ist ein Alter von 62 Jahren. Die Darlehenshöhen belaufen sich meist zwischen 5.000 und 100.000 Euro. Entscheidend ist hierbei auch das Einkommen des Kreditnehmers.